Schornsteinfegermeisterbetrieb Claus Lang
Ihre Fachfirma in Sachen Schornstein, Feuerstätte und Energie
Ab Ihrer Hauptabsperreinrichtung des Gas-Netzanschlusses liegt die Verantwortung für die Gasinstallation in den Händen von Eigentümern und Mietern. Bisher wurde Ihnen nahe gelegt, ihre Anlage jährlich einmal zu kontrollieren. Mit der Änderung der „Technischen Regeln für Gasinstallationen“ (TRGI 2008) wurde diese Überprüfung für den Hausbesitzer zur jährlichen Verpflichtung erhoben.
Vielfach unbekannt
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, aber auch durch den Abschluss eines Gasliefervertrages, ist der Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Hausgasleitung verpflichtet. Vermietern obliegen darüber hinaus Prüfungs- und Instandhaltungspflichten.
Was ist wenn?
Spätestens im Schadensfall, muss vor Gericht dokumentiert werden, dass sachgerechte und regelmäßige Überprüfungen der Hausgasleitungen stattgefunden haben.
Nur so können sich Hauseigentümer gegenüber Schadensersatzansprüchen Dritter entlasten.
Unser Angebot
Wir kontrollieren, gegen einen geringen Kostenaufwand z.B. bei einer Heizungsanlage im Gebäude, alle frei verlegten Erdgasleitungen auf einen einwandfreien Zustand, Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf freie Zugänglichkeit, Leitungsöffnungen auf vorschriftsmäßige Verwahrung, und die Be- und Entlüftung bei nachträglicher Verkleidung frei verlegter Innenleitungen.
Pauschal 16,50 Euro je Wohnung in denen sich Gasfeuerstätten befinden
Pauschal 16,50 Euro je Wohnung ohne Gasfeuerstätten jedoch mit zu prüfenden Gasleitungen
Pauschal 16,50 Euro in Gebäuden mit Gas-Zentralheizung
alle Preise zuzüglich 19% Mehrwertsteuer
Die Gashausschau erfolgt zusammen mit der jährlichen Abgaswegeprüfung bzw. Immissionsschutzmessung.
Auftragserteilung per eMail möglich: lang-claus@t-online.de
Dokumentation
Wir dokumentieren in einem Prüfprotokoll die komplett durchgeführte Hausschau, alle geprüften Leitungen, Geräte, und Lüftungsanlagen ggf. mit einer Mängelbeschreibung und dem Zeitpunkt der Kontrolle.